Interessante Angebote

Immer wieder haben wir interessante Angebote für Sie! Es lohnt sich, regelmäßig bei uns vorbeizuschauen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Bonum Haus Immowelt

Grundstück 414,50 m²

90411

Nürnberg-Buchenbühl

232.250 € inkl. MwSt.

inkl. Abrisskosten

Reiheneckhaus

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Grundstück 506,50 m²

90411

Nürnberg-Buchenbühl

278.250,00 € inkl. MwSt.

inkl. Abrisskosten

Reihenmittelhaus

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Gut zu wissen


Was bedeuten Wohnfläche, Nutzfläche und Nettogrundfläche? Entdecken Sie, wie wir diese Begriffe anwenden.

  • Wohnfläche

    Entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV) des Bundes umfasst die Wohnfläche alle Räume innerhalb der Wohnung, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden. Zu den typischen Räumen zählen Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Badezimmer, Flure sowie weitere Wohnräume wie Arbeitszimmer oder Gästezimmer.


    Bei Immobilien mit Dachschrägen kommt in Bayern die sogenannte „Bayernformel“ zum Einsatz. Diese ermöglicht eine präzise Berechnung der Wohnfläche unter teilweiser Berücksichtigung der Raumflächen unter den Schrägen. In unseren Plänen von Häusern mit Kniestock und Dachschräge finden Sie daher in der Regel in jedem Raum zwei Quadratmeterangaben. Die kleinere Zahl zeigt die tatsächliche Wohnfläche, die größere die Grundfläche des Raumes. Dadurch erhalten Sie eine transparente Darstellung der Raumgröße.

  • Nutzfläche

    Die Nutzfläche umfasst die Fläche eines Gebäudes, die für untergeordnete Nutzungen bestimmt ist. Typischerweise handelt es sich dabei um Kellerräume, die vorrangig technischen oder funktionalen Zwecken dienen. Im Gegensatz zur Wohnfläche ist die Nutzfläche nicht für das Wohnen oder den Hauptzweck des Gebäudes vorgesehen, sondern unterstützt andere Aspekte der Nutzung.


    In unserer Grundausstattung ist das Kellergeschoss für untergeordnete Nutzung konzipiert und wird daher nicht zur Wohnfläche gezählt. Die von uns angegebene Nutzfläche auf unserer Website bezieht sich auf die summierte Grundfläche aller Kellerräume.


    Sollten Sie den Wunsch haben, das Kellergeschoss oder einzelne Kellerräume baurechtlich als Wohnräume auszuführen, sind spezifische Anforderungen zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Umsetzung der erhöhten Nutzungsanforderungen, falls Sie das Kellergeschoss ganz oder teilweise als Wohnraum nutzen möchten.

  • Nettogrundfläche

    Die Nettogrundfläche umfasst alle Grundflächen der Wohn- und gegebenenfalls der Nutzräume im Keller, summiert über alle Geschosse des Gebäudes. Dabei wird ein möglicherweise vorhandener nichtausgebauter Spitzboden bzw. Dachboden bei dieser Berechnung nicht einbezogen.


    Als bedeutende Kennzahl ermöglicht die Nettogrundfläche die genaue Bestimmung der Größe des Gebäudes. Auf unserer Website finden Sie zu jedem Haus die Angabe zur Nettogrundfläche, um Ihnen einen klaren Überblick über die verfügbaren Räumlichkeiten zu geben. So können Sie leicht einschätzen, wie viel Platz Ihnen zur Verfügung steht und Ihre Entscheidung treffen.