Die Nutzfläche umfasst die Fläche eines Gebäudes, die für untergeordnete Nutzungen bestimmt ist. Typischerweise handelt es sich dabei um Kellerräume, die vorrangig technischen oder funktionalen Zwecken dienen. Im Gegensatz zur Wohnfläche ist die Nutzfläche nicht für das Wohnen oder den Hauptzweck des Gebäudes vorgesehen, sondern unterstützt andere Aspekte der Nutzung.
In unserer Grundausstattung ist das Kellergeschoss für untergeordnete Nutzung konzipiert und wird daher nicht zur Wohnfläche gezählt. Die von uns angegebene Nutzfläche auf unserer Website bezieht sich auf die summierte Grundfläche aller Kellerräume.
Sollten Sie den Wunsch haben, das Kellergeschoss oder einzelne Kellerräume baurechtlich als Wohnräume auszuführen, sind spezifische Anforderungen zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Umsetzung der erhöhten Nutzungsanforderungen, falls Sie das Kellergeschoss ganz oder teilweise als Wohnraum nutzen möchten.